bei Unfall besser geleastes / finanziertes Fahrzeug
Glaubt man aktuellen Statistiken so wird nur noch jedes fünfte Neufahrzeug hierzulande bar bezahlt. Damit gewinnt die Frage, welche Besonderheiten bei einem geleasten oder finanzierten KfZ bei einem Unfall zu beachten sind immer mehr an Bedeutung. Eine davon sollte man zumindest einmal gehört haben: Dem Halter eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs kann die sogenannte „Betriebsgefahr“ seines KfZ nicht entgegengehalten werden. Hierzu folgendes Beispiel: Mit dem gerade neu geleasten Fahrzeug kommt es im Engbereich einer Baustelle zu einer seitlichen Kollision mit einem anderen Fahrzeug. Man trifft sich vor Gericht, da man die Schuld bei dem jeweils anderen sieht. Im Nachhinein kann nicht aufgeklärt werden, von wem der anzunehmende Spurwechsel ausgegangen ist. Grundsätzlich würde hier ein Gericht wegen Unaufklärbarkeit des Geschehens auf [...]