Achtung Restwertermittlung ! Haftungsfalle
Sollte sich ein Unfallgeschädigter gegen eine Reparatur entscheiden, ist in einem Gutachten zwingend neben dem Wiederbeschaffungswert, der Reparaturkosten, einer möglichen Wertminderung auch der Restwert zu ermitteln. Restwert ist der Betrag, den ein Dritter bereit ist für das verunfallte Fahrzeug zu zahlen. Die spannende Frage ist, wie der Restwert zu ermitteln ist. Die Versicherungsindustrie hat ein großes Interesse daran, dass in einem Schadensgutachten ein möglichst hoher Restwert festgelegt wird. Um dies zu erreichen, fordert die Versicherungsindustrie, dass die verunfallten Fahrzeuge in eine Restwertinternetbörse eingestellt werden. In dieser werden Europa weit Angebote für die verunfallten Fahrzeuge abgegeben. Die dort abgegebenen Angebote liegen weit über den Preisen, die am allgemeinen, örtlichen Markt zu erzielen wären. Diese Forderung der Versicherungsindustrie lehnt der Bundesgerichtshof (BGH) [...]