Wie weit geht das Vorfahrtsrecht ?

Wie weit geht das Vorfahrtsrecht ?

Hätten Sie auch so entschieden ?

Ein Fahrzeug fährt auf einer Vorfahrtsstraße, überholt trotz einer Sperrfläche und durchgezogener Mittellinie ein anderes Fahrzeug. Dabei gerät es auf die Gegenfahrbahn und kollidiert mit einem Fahrzeug, das aus einer Seitenstraße nach rechts auf die Vorfahrtsstraße abbiegt.

Die sich auf der Vorfahrtsstraße befindliche Klägerin fordert Schadensersatz.

 

Grundsätzlich erstreckt sich das Vorfahrtsrecht über die gesamte Fahrbahnbreite, nicht nur auf die “eigene” Straßenseite. Dieses Recht entfällt auch nicht durch das verkehrswidrige Überholmanöver der Klägerin. Die Beklagte durfte im Gegenzug darauf vertrauen, dass bei einer ununterbrochenen Mittellinie die Klägerin nicht auf die Gegenfahrbahn fährt.

Im Ergebnis entschied das Gericht auf einen hälftigen Mithaftungsanteil. (Bay. OLG , Urteil vom 15.03.2019, 10 U 2655/18)

Tipp:

Fahrer die nach rechts auf eine vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen wollen, müssen nicht nur die linke Straßenseite überprüfen, sondern sich auch vergewissern, dass von rechts keine Gefahr auf der “eigenen” Straßenseite droht.

2020-05-08T15:52:16+01:00Mai 8th, 2020|Categories: Allgemein, informell, Unfall, Urteile, Wissenswertes|