In Corona Zeiten ein oft gehörter Satz, aber auch im Straßenverkehr rettet er Leben. Unterschreiten des Abstands ist eine der häufigsten Unfallursachen in Deutschland. Über 50000 Unfälle ließen sich im Jahr 2017 auf diesen Grund zurückführen. Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr enorm wichtig, weil dadurch gewährleistet wird, dass ein Kfz im Notfall rechtzeitig stoppt.
Das Gesetz beschreibt den Abstand in § 4 Abs.1, Satz 1 der StVO. Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Exakte Zahlen in Form von Geschwindigkeitsangaben und Meter Anzahl nennt der Gesetzgeber nicht. Die Rechtsprechung gibt zur Orientierung, dass der Abstand innerorts der Strecke entsprechen soll, die innerhalb einer Sekunde zurückgelegt wird. Bei 50 km/h entspricht dies ca. 15m. Außerorts sollte man zwei Sekunden zur Berechnung verwenden.
Wie hoch die Strafen für die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands ausfallen, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen vom Ausmaß des Abstandsverstoßes und zum anderen von der gefahrenen Geschwindigkeit.
Unterschreitung des Sicherheitsabstands bis 80 km/h
Liegt der Abstand bei 5/10 des Tachowertes erhöht sich Ihr Punktekonto in Flensburg um einen Punkt und das Bußgeld liegt bei 75 Euro.
Bei einem Abstand von 3/10 des Tachowertes liegt die Strafe bei einem Punkt und 160 Euro.
Bei einem Abstand von 1/10 des Tachowertes beträgt die Strafe 320 Euro und einem Punkt.
Unterschreitung des Sicherheitsabstands bei mehr als 80 km/h
Liegt der Abstand bei 5/10 des Tachowertes erhöht sich Ihr Punktekonto in Flensburg um einen Punkt und das Bußgeld liegt bei 75 Euro.
Über 80 km/h wird bei einem Abstand von weniger als 3/10 des Tachowertes bereits zwei Punkte vergeben, einem Monat Fahrverbot und das Bußgeld liegt bei 160 Euro.
320 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot sind die Strafen, wenn der Abstand 1/10 des Tachowertes beträgt.
Unterschreitung des Sicherheitsabstands bei mehr als 100 km/h
Oberhalb von 100 km/h gibt es einen Punkt und 100 Euro Bußgeld, wenn der vorgeschriebene Abstand weniger als 5/10 des Tachowertes beträgt.
Beträgt der Abstand nur 3/10 kommen auf Sie zwei Punkte, 240 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot zu.
400 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot betragen die Strafen, wenn der Sicherheitsabstand 1/10 des Tachowertes beträgt.
Merke: Bei einem Abstand entsprechend dem halbem Tachostand sind sie auf der sicheren Seite.