So geschehen im Münsterland, als ein Autofahrer einen auf dem Handy eingehenden Anruf wegdrückte. Bei dieser Aktion ertappte ihn die Polizei. Der Argumentation des Fahrers, dass er das Gespräch nicht führen wollte, weil das Telefonieren während der Autofahrt verboten sei, folgte das Gericht (OLG Hamm, Beschluss v. 26.09.2019, 4 RBs 307/19). nicht.
„Jede Handlung des Fahrers, die einen Bezug zu einer Funktion des Gerätes hat, ist unzulässig“. Diese Vorgabe soll verhindern, dass der Fahrer einen Gegenstand in der Hand hält, den er nicht ohne Weiteres schnell loslassen kann.
Tipp: Nutzen Sie wenn mögliche ihre Freisprecheinrichtung oder nehmen Sie den Anruf gar nicht erst an oder unterlassen Sie Handy-Telefonate während der Autofahrt.