Verkehrsberuhigte Zone – Schrittgeschwindigkeit – Fahrverbot

Verkehrsberuhigte Zone – Schrittgeschwindigkeit – Fahrverbot

Mindestens 21 km/h zu schnell in einer verkehrsberuhigten Zone zu fahren, bedeutet nach der neuen StVO einen Monat Fahrverbot

In einer verkehrsberuhigten Zone ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Der BGH hat bisher keine konkrete Entscheidung getroffen, was Schrittgeschwindigkeit bedeutet. Die Oberlandesgerichte entscheiden unterschiedlich, ihre Spannweite reicht von 7 – 10kmh.

Das OLG Hamm (Beschl. Vom 28.11.2019 – 1 RBs 220/19) beurteilte die erlaubte Schrittgeschwindigkeit bis zu 10km/h. Dabei orientierte sich das OLG Hamm an einer EuGH-Entscheidung aus dem Jahr 2005 die „eine Höchstgeschwindigkeit von max. 10 km/h als zügige Schrittgeschwindigkeit“ bezeichnet. In anderen OLG Bezirken wie Karlsruhe, Brandenburg und Köln sieht man maximal 7km/h als Schrittgeschwindigkeit an. Diese drei Kilometer pro Stunde können aber bzgl. Höhe des Bußgeldes und ob ein Fahrverbot erteilt wird, entscheidend sein.

Im Hammer Fall wurde dem Fahrer abzüglich der Toleranzgrenze eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h vorgeworfen, was zu einer Bestrafung von 100€ und einem Punkt in Flensburg führt. Hätte das OLG auf 7km/h als Grenze abgestellt, hätte dies eine Strafe von 160 €, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot bedeutet. Eine erhebliche Differenz im Strafmaß und Glück für den Autofahrer, dass der Verstoß im OLG Bezirk Hamm passierte.

Praktisches Problem: Viele Tachos zeigen Geschwindigkeiten erst ab 10 km/h an, hier ist Fußspitzengefühl gefragt.

Nach der neuen StVO ist bei einer gefahrenen Geschwindigkeit ab 8 km/h ein Bußgeld i.H.v. 30€ fällig.

2020-04-30T19:33:19+02:00April 30th, 2020|Categories: Allgemein, Fahrverbot, informell, Urteile, Wissenswertes|