Unfallschadenregulierung in „Corona-Zeiten“

Unfallschadenregulierung in „Corona-Zeiten“

Aktuell sind viele Autohäuser, Werkstätten und Sachverständigenbüros geschlossen oder unterbesetzt. Auch die Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich schwieriger als sonst. Dies bedeutet im Falle eines Unfalls deutlich verlängerte Reparatur- und Ersatzbeschaffungszeiten.

Damit einher steigen die Kosten für den Mietwagenersatz oder die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung. Empfehlenswert ist es zu Zeit auch die beschädigten Fahrzeuge nach der Reparatur im Innenraum zu desinfizieren.

Trägt diese Kosten der Schädiger, obwohl er nicht direkt dafür verantwortlich ist?

Ja !

Es gilt das Grundprinzip, dass der Schädiger, bzw. seine Haftpflichtversicherung, alle von ihm angerichteten Schäden beseitigen muss. Dazu gehören auch Verzögerungen, die bei der Schadensabwicklung durch „Corona“ auftreten. Der Geschädigte muss so gestellt werden, als ob der Schaden nicht entstanden wäre.

 

 

 

2020-04-17T12:43:10+02:00April 17th, 2020|Categories: Allgemein, informell, Wissenswertes|