Schutzmaske am Steuer erlaubt?

Schutzmaske am Steuer erlaubt?

Baden-Württemberg hat diese Frage als einziges Bundesland bejaht. Die dortige Landesregierung sieht darin in Corona-Zeiten keinen Verstoß gegen § 23 IV StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist“. Solange Augen und Stirn zu erkennen sind, können Verkehrssünder überführt werden.

Alle anderen Bundesländer sind diesbezüglich anderer Auffassung: Schutzmasken sind für Autofahrer am Steuer verboten und es droht ein Bussgeld von 60€. Punkte in Flensburg gibt es bei Verstössen nicht.

Aber sollte sich ein Fahrer nicht ermitteln lassen, kann die Verwaltung verlangen, dass der Fahrzeughalter jede Fahrt genau in einem Fahrtenbuch dokumentieren muss.

Tragen Sie zu Ihrer Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen eine Atemschutzmaske, nur nicht beim Autofahren (Ausnahme Baden-Württemberg).

2020-04-20T17:56:26+02:00April 20th, 2020|Categories: Allgemein, Bußgeldbescheid, informell, Wissenswertes|