MPU schon ab 1,1 Promille !

MPU schon ab 1,1 Promille !

MPU schon ab 1,1 Promille!

BVerwG 3 C 3.20 – Urteil vom 17. März 2021

Bisher war es gängige Praxis, dass bei Ersttäterin wegen Trunkenheit im Verkehr unter 1,6 Promille bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine MPU angeordnet wurde.

Dem ist das Bundesverwaltungsgericht jetzt entgegengetreten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass bereits nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,1 Promille eine MPU gefordert werden kann, wenn Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen. Eine solche Tatsache sei gegeben, wenn ab einem Promillewert von 1,1 oder mehr keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.

Denn bei Personen, die aufgrund ihres Trinkverhaltens eine hohe Alkoholgewöhnung erreicht haben, bestehe eine erhöhte Rückfallgefahr. Die Giftfestigkeit führe dazu, dass der Betroffene die Auswirkungen seines Alkoholkonsums auf die Fahrsicherheit nicht mehr realistisch einschätzen könne. Von einer Alkoholgewöhnung kann nach Angabe des BVerwG ab einer BAK von 1,1 Promille ausgegangen werden, sofern der/die Betroffene keinerlei Ausfallerscheinungen zeigt.

Es wird sich zeigen, wie die Fahrerlaubnisbehörden mit dieser neuen Rechtsprechung in der Praxis umgehen.

Jedem Betroffenen kann nur geraten werden sofort anwaltlich Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

2021-03-24T16:37:26+02:00März 24th, 2021|Categories: Allgemein, Bußgeldbescheid, Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Urteile, Wissenswertes|