LG Dortmund: Widerruf Autokauf Fernabsatzgesetz

LG Dortmund: Widerruf Autokauf Fernabsatzgesetz

 

Das LG Dortmund hat in einem aktuellen Urteil vom 08.10.2020 (Az: 25 O 124/20) die Rechtsprechung des OLG Celle zum Widerruf eines Autokaufs auf Basis eines Fernabsatzvertrages bestätigt.

Zusammenfassend lässt sich folgendes sagen:

Kommt zwischen einem Verbraucher und Unternehmer ein Kaufvertrag über ein Auto zustande, ohne dass ein persönlicher Kontakt zustande kam, also ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel (Briefe, Kataloge, Telefon, Telefax, Emails, SMS o.ä.) und wurde das Fahrzeug auf einer Internetplattform (z.b. mobile.de; autoscout.de, o.ä.) angeboten, steht dem Käufer ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht beginnt mit Übergabe des Fahrzeuges. Wurde der Käufer auf das Widerrufsrecht nicht hingewiesen, verlängert sich dieses auf 12 Monate und 14 Tage nach Übergabe des Fahrzeuges.

Jedem gewerblichen Autoverkäufer kann anwaltlich nur geraten werden bei derartigen Verkaufsabschlüssen wirksam auf das Widerrufsrecht hinzuweisen, ansonsten droht eventuell ein “böses Erwachen”.

Für Käufer bietet sich hier eine Möglichkeit den Kauf rückgängig zu machen, ohne dass Mängel an dem Fahrzeug vorliegen müssen.

2020-10-20T08:36:52+02:00Oktober 19th, 2020|Categories: Allgemein, Kfz-Kaufvertrag, Wissenswertes|