Die Neuerungen in der StVO führen zu empfindlichen Strafen, bereits bei 21 km/h (innerorts), bzw. 26 km/h (außerorts) drohen Fahrverbote. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Umso wichtiger ist es, sein „Konto“ möglichst wenig zu belasten. Was gilt nun, wenn zwei Verstöße gleichzeitig vorliegen ?
Das zu schnelle Fahren und der Gebrauch des Handys am Steuer stellen gleichzeitig begangene Ordnungswidrigkeiten dar. Es liegt sogenannte Tateinheit vor, weil beide Verstöße zur gleichen Zeit durch dieselbe Person am gleichen Ort stattfanden.
Die beiden Strafen werden jedoch nicht addiert, sondern nach der überwiegenden Rechtsprechung folgendermaßen kombiniert:
Das höhere Bußgeld ist voll und das Niedrigere ist nur zur Hälfte zu zahlen. Zudem wird gem. § 4 Absatz II Nr. 3 StVO nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
Beispiel:
Sie wurden mit einer Geschwindigkeit von 24km/h innerorts mit Handy am Ohr geblitzt.
Für den Handyverstoß sind 100€ Bußgeld und ein Punkt fällig.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung wird nach der neuen StVO mit 80€, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet.
Im Ergebnis müssen Sie 100€ plus die Hälfte von 80€, d.h. 40€ zahlen, insgesamt 140€ Bußgeld. Zudem erhöht sich ihr Punktekonto um zwei Punkte und es wird einmonatiges Fahrverbot wegen des Geschwindigkeitsverstoßes verhängt.