Gewährleistung versus Garantieanspruch

Gewährleistung versus Garantieanspruch

Gesetzliche Gewährleistung versus Garantie beim Autokauf, worauf ist zu achten ?

Ich erlebe immer wieder in der Praxis, dass Mandanten der Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer eventuell bestehenden Garantie für ihr Fahrzeug nicht bekannt sind.

Die Gewährleistung, also die Ansprüche des Käufers bei einem Mangel an der gekauften Sache ist im Gesetz geregelt. Fragt mich also jemand nach seinen Ansprüchen kann ich ihm sofort eine konkrete Antwort geben, denn ich kenne sowohl das Gesetz, als auch die Rechtsprechung der Gerichte zum Fahrzeugkauf.

Hier ein Schnellüberblick zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen beim Autokauf: die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hat grundsätzlich jeder Käufer gegenüber dem Verkäufer.  Ist der Käufer ein Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer / Autohändler, kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Wichtig, selbst wenn in einem Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Händler steht, „gekauft wie gesehen, unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung“ oder eine ähnliche Formulierung mit welcher der gesetzliche Schutz umgangen werden soll, sind unwirksam. Als Verbraucher kann man solche Verträge getrost unterschreiben, Gewährleistungsrechte hat man trotzdem.

Bei der Gewährleistung kommt es immer darauf an, dass zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges ein Mangel an dem Fahrzeug gewesen ist, oder ein Mangel bereits angelegt war. Ein Mangel ist abzugrenzen, vom normalem Verschleiß. Bei einem Verschleiß bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.

Zeigt sich ein Mangel in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe, vermutet das Gesetz, wenn der Käufer ein Verbraucher ist, dass der Mangel auch bei Übergabe schon vorlag. Dies ist eine erhebliche Beweiserleichterung für den Käufer. Zeigt sich der Mangel erst nach 6 Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe schon vorhanden, oder jedenfalls angelegt war.

Man unterscheidet zwischen behebbaren und unbehebbaren Mängeln. Bei unbehebbaren Mängel kann man seine Rechts sofort geltend machen, bei behebbaren Mängeln muss man dem Verkäufer die Möglichkeit geben den Mangel zu beheben.

Die Gewährleistungsansprüche verjähren bei neuen Fahrzeuges nach 2 Jahren, bei gebrauchten Fahrzeugen kann die Verjährungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden.

Liegen die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag vor, erhält der Käufer den Kaufpreis, unter Anrechnung des Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer, zurück, der Händler das Fahrzeug. Wie hoch genau dieser Nutzungsersatz ist, können Sie mit einem Rechner auf unserer Internetseite berechnen.

Soviel zur gesetzlichen Gewährleistung.

Kommen wir zu den Ansprüchen aus einer Garantie. Eine Fahrzeuggarantie ist immer eine Garantiezusage, z.B. des Herstellers, oder ein Garantievertrag, der zusätzlich geschlossen wird, z.B. bei einem Gebrauchtwagenkauf.

Die Ansprüche des Käufers, also Garantienehmers, richten sich immer nach den Garantiebedingungen, oder dem Garantievertrag. Das heißt, wenn mich jemand anruft und nach seinen Ansprüchen aus der Garantie fragt, kann ich keine Auskunft geben, da ich den Vertrag nicht kenne. Ohne Einblick in den Vertrag, ist eine Auskunft gar nicht möglich.

Alle Rechte und Pflichten aus der Garantie sind in den Garantiebedingungen geregelt.

Generell kann man aber sagen, dass Garantieansprüche immer nur die Übernahme von Reparaturarbeiten betreffen. In einer Garantievereinbarung habe ich noch nie gelesen, dass dem Garantienehmer bei einem Fehlschlagen der Reparatur ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag zusteht. Das wäre auch rechtlich schwierig, da in den allermeisten Fällen Garantiegeber nicht der Verkäufer ist, sondern der Fahrzeughersteller, oder eine dritte Firma.

In den Garantiebedingungen ist dann geregelt welche Fahrzeugteile von der Garantie umfasst sind und unter welchen Umständen, welche Teile- und Arbeitskosten vom Garantiegeber übernommen werden.

Zusammenfassend kann man also sagen:

Gewährleistungsansprüche und Garantieansprüche bestehen neben einander.

Gewährleistungsansprüche gehen weiter als Garantieansprüche, auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich, die Ansprüche richten sich immer gegen den Verkäufer. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist allerdings, dass ein Mangel bei Übergabe vorlag.

Ansprüche aus einem Garantievertrag richten sich immer gegen den Garantiegeber und sind vom Garantievertrag, oder der Garantiezusage abhängig. Für Garantieansprüche ist es aber in der Regel nicht nötig, dass diese schon bei Übergabe des Fahrzeuges vorgelegen haben.

Sollte es nach einem Kauf zu Problemen mit dem Fahrzeug kommen, sollten Sie in jedem Fall einen spezialisierten Anwalt einschalten. Dieser prüft dann, welcher Weg für Sie am besten ist.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick geliefert zu haben.

 

 

2021-01-06T14:25:40+02:00Januar 6th, 2021|Categories: Allgemein, Kfz-Kaufvertrag, Wissenswertes|