Halten ohne Gebrauch kein “Handyverstoß”

Halten ohne Gebrauch kein “Handyverstoß”

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass das bloße Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt, ohne Gebrauch / Nutzung, zulässig ist und kein 

Bußgeld nach sich zieht. (Beschluss v. 07.03.2019, Az.: 4 RBs 392/18) Dem Beschuldigten muss also nachgewiesen werden, dass er das “Handy” nicht nur in der Hand gehalten, sondern auch

benutzt hat. Der Begriff des “Benutzens” wird von den Gerichten weit gefasst. Sobald das Display angeht und Sie auf das Display schauen, oder Eingaben vornehmen, liegt ein Bußgeld

bewährtes”Benutzen” vor.

2020-02-07T12:01:17+02:00Februar 7th, 2020|Categories: Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Wissenswertes|