Rettungsgasse im Ausland bilden

Rettungsgasse im Ausland bilden

Ab dem 15. Juni wird die weltweite Reisewarnung von der Bundesregierung voraussichtlich aufgehoben. Millionen Deutsche fahren dann per PKW in Ihre geliebten Reiseländer. Aber es gilt einige verkehrsrechtliche Besonderheiten zu beachten; Beispiel: Rettungsgasse.

Bei uns muss die Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden.

 

Fahren Sie nach Österreich und oder Slowenien müssen Sie bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur soweit wie möglich links fahren, Fahrzeuge auf anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich rechts.

In der Schweiz gilt: auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.

Fahren Sie gen Osten nach Tschechien beachten Sie folgendes: Auf Straßen mit zwei Fahrspuren verläuft die Rettungsgasse in der Mitte. Wie in Deutschland und Österreich muss sie bei mehrspurigen Fahrbahnen zwischen der linken und den anderen Spuren gebildet werden.

In Polen gilt: Bei einer zweispurigen Straße verläuft die Rettungsgasse in der Mitte. Gibt es mehr als zwei Fahrbahnen, muss die Rettungsgasse zwischen der linken und den übrigen Fahrbahnen gebildet werden.

In Frankreich, Italien, Niederlande und Spanien gibt es hierzu keine Regelungen wie in Deutschland; allerdings müssen Sie Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.

Sollten Sie im Ausland ein verkehrsrechtliches Problem bekommen, melden Sie sich bei uns und wir helfen Ihnen.

2020-06-30T17:56:57+02:00Mai 27th, 2020|Categories: Allgemein, informell, Wissenswertes|