Bundesverwaltungsgericht Rohmessdaten

Bundesverwaltungsgericht Rohmessdaten

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Adressaten einer Fahrtenbuchanordnung, die sich gegen die Verwertung einer Geschwindigkeitsmessung wehren, nur dann auf einen begrenzten Zugang zu Rohmessdaten berufen können, wenn sie alles Zumutbare getan haben, um einen vollständigen Datenzugang zu erreichen. Der Kläger, gegen den die Anordnung ergangen war, hatte behauptet, dass die Messung nicht verwertbar sei, weil das Messgerät keine Rohdaten speichert. Das Oberverwaltungsgericht hat jedoch festgestellt, dass das Messgerät Rohdaten gespeichert hat. Der Kläger hatte Zugang zu den Rohdaten nicht rechtzeitig beantragt, weshalb das Bundesverwaltungsgericht seine Revision zurückgewiesen hat.

BVerwG, Urt. v. 02.02.2023 – 3 C 14.21

2023-02-08T14:40:50+02:00Februar 8th, 2023|Categories: Allgemein, Bußgeldbescheid, Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Urteile, Wissenswertes|