Teilkaskoversicherung: Schäden durch Marder versichert?

2019-03-15T11:10:12+01:00März 15th, 2019|Kategorien: Urteile|Tags: , , |

Welche Schäden durch Marder oder Nagetiere sind über die Teilkaskoversicherung versichert? Ansprüche aus der Kasko- oder Teilkaskoversicherung richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Ohne den individuellen Vertrag zu kennen, lässt sich im jeweiligen konkreten Einzelfall nicht prüfen, welche Schäden über die Versicherung abgedeckt sind. Das OLG F.a.M. (Az.: 7 U 25/16) hatte jetzt darüber zu entscheiden, welche Schäden in der Teilkaskoversicherung bei Beschädigungen durch Marder, oder Nagetiere versichert sind. Üblicherweise findet sich in den meisten Versicherungsbedingungen folgende Regelung: „Versichert sind unmittelbar durch Tierbiss verursachte Schäden, insbesondere an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten des Fahrzeugs. Nicht versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden im Fahrzeuginnenraum (z.B. Fahrgast- und/oder Kofferraum) und an Stoffverdecken (z.B. bei Cabrios). Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden [...]