BGH: Schadensersatz für manipulierte VW Diesel-Fahrzeuge/ Nutzungsersatz ist anzurechnen
Der BGH hat heute erstmalig einem Kläger im VW-Diesel-Abgass-Skandal Schadensersatz zugesprochen. Sachverhalt: Ein Frührentner aus Rheinland-Pfalz kaufte Anfang 2014 einen gebrauchten VW Sharan für 31.490 Euro. Der Kläger argumentierte, dass er das Kfz nie gekauft hätte, hätte er von den illegalen Abschalteinrichtungen im Motor gewusst. VW argumentierte dagegen, dass dem Käufer jedenfalls kein Schaden entstanden sei. Der BGH stellt dazu fest, dass durch die Abgas-Manipulation der Käufer arglistig getäuscht wurde, so dass VW damit sittenwidrig handelte. Den Käufern von VW-Fahrzeugen mit manipulierten Abschalteinrichtungen steht folglich ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises zu, auch dann, wenn ein Software-Update durchgeführt wurde. Außerdem werden Zinsen fällig: Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB. Vom Schadensersatz wird jedoch eine Pauschale für die bereits gefahrenen Kilometer [...]