Zum OWi-, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht

Wir beraten und verteidigen Sie in allen Fragen des Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts. Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt für uns nicht erst mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides oder eines Strafbefehls, sondern bereits dann, wenn Ihnen der Vorwurf eines verkehrsrechtlichen Vergehens gemacht wird.

Vergehen werden durch die ab 28.04.2020 geltende StVO mit drastisch höheren Bußgeldern bestraft und ab 21 bzw. 26km/h droht ein Fahrverbot. Durch die Neuregelung der StVO ist man folglich viel schneller bei 8 Punkten in Flensburg und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis mit gleichzeitiger Anordnung einer medizinsch-psychologischen Untersuchung (sogenannter „Idiotentest“).

Konkret gehen wir folgendermaßen vor:

Wir überprüfen die formaljuristische Richtigkeit der gegen sie gerichteten Maßnahme, d.h.

  • sind Fristen eingehalten, liegt gegebenenfalls eine Verjährung vor
  • wird die richtige Person beschuldigt
  • ist sie auf dem Photo unzweifelhaft erkennbar
  • ist die Messung offensichtlich falsch
  • wir fordern die Ermittlungsakte an (ohne anwaltliche Vertretung nicht möglich)
  • wir geben (gegebenenfalls) ein Gutachten zur genauen technischen Überprüfung in Auftrag

Erhalten Sie einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder fordern Polizei oder sonstige Behörden Sie zur Stellungnahme auf oder werden Sie zur Vernehmung geladen, rufen Sie uns an und wir sind für Sie da.

Wir entwickeln für Sie Perspektiven, damit Sie auch in Zukunft als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen können.

Idealerweise verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, wenn nicht besteht der nachträgliche Abschluss einer solchen, mit sofortiger Deckungsgarantie. Sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.

Informationsblatt für Mandanten