Spezialisierter Rechtsanwalt bei Verkehrsunfall
Bei einem Verkehrsunfall mit einem Pkw/Auto, Lkw oder Motorrad ist der Schrecken erstmal groß.
Dabei stellt sich den Betroffenen oft die Frage, soll ich einen Anwalt einschalten – ja oder nein?
Stiftung Warentest attestierte 2018 der Regulierungspraxis der Kfz-Versicherer ein „nicht empfehlenswert“. Der Grund liegt darin, dass die Versicherer regelmäßig versuchen die gutachterlich ermittelten Rechnungssummen um 10-20% zu kürzen.
Als Unfallgeschädigter sind Sie berechtigt anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür hat der Schädiger zu tragen.
Wir von der Kanzlei PS/Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unterstützen und beraten Sie bei allen rechtlichen Angelegenheit rund um den Verkehrsunfall.
PS/Rechtsanwälte sind spezialisierte Anwälte für Verkehrsrecht mit jahrelanger Expertise und Fachkompetenz in der Rechtsberatung bei Unfällen im Straßenverkehr.
Die Rechtsanwaltskanzlei hat ihren Sitz in Dortmund – beraten und vertreten jedoch deutschlandweit Beteiligte von Verkehrsunfällen. Sie können einfach alle Unterlagen telefonisch, online oder per Fax uns zusenden.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit einem unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht und erfahren Sie in einer unverbindlichen und schnellen Ersteinschätzung mehr über die Möglichkeit Schadensersatz geltend zu machen!
Aus Erfahrung wissen wir, wie wichtig anwaltliche Beratung nach einem Verkehrsunfall ist. Vertrauen Sie Fachanwälten Matthias Preuss & Kollegen und rufen Sie uns über +49 231-555785-23 an – wir beraten Sie gerne und setzen Ihr Recht gegenüber Versicherungen und Unfallgegner durch.
Sie hatten einen Unfall? Wir prüfen rechtssicher Ihre Ansprüche, damit Sie mehr Geld erhalten.
Deutschlandweite Vertretung im VerkehrsrechtReaktion innerhalb 2 Stunden (Mo. – Fr. 8:00 – 18:oo Uhr)Einfach, online & per Telefon
Unsere Leistungen bei Verkehrsunfällen
Unfallregulierung | Schadensregulierung |
Unkostenpauschale | Reparaturkostenersatz |
Beurteilung der Haftungsfrage | Schadensersatz (allgemein) |
Wiederbeschaffungsaufwand abzgl. Restwert | Kosten für Sachverständigengutachten |
Abschleppkosten & Bergungskosten | Nutzungsausfallersatz |
Haushaltsführungsschaden | Schmerzensgeld |